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Wappen, Stadtwappen,Gemeinde-, Landkreis-, Landeswappen aus Deutschland
stellen das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei .
Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüberhinaus als Hoheitszeichen.
Die im Internetangebot abgebildeten Wappen oder Flaggen werden zitiert, haben lehrenden Charakter für Verbraucher und dienen durch anklicken zum auffinden von Internetangeboten der betreffenden Städte, Gemeinden und Landkreise.
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